Musikgrundschule
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Der Musikgrundschulunterricht gibt Ihrem Kind Gelegenheit zu singen, Musik zu hören, selbst mit Klängen und Geräuschen, mit Stimmen und Sprache zu experimentieren. Es soll die Freude an der Musik geweckt und gefördert werden. Das Erleben, Empfinden, Aufnehmen und Ausdrücken von musikalischen Elementen, bildet die beste Grund- und Ausgangslage für einen späteren erfolgreichen Instrumentalunterricht.
Die Gesetzmässigkeiten der Musik und verschiedene Instrumente werden kennen gelernt. Aufeinander hören ist ein wichtiger sozialer Aspekt, den die Grundschulkinder im gemeinsamen Musizieren üben und lernen. Zur Verfügung stehen verschiedene Orff-Instrumente, Rhythmusinstrumente sowie Glockenspiele. Mit dieser Vielfalt von Instrumenten wird den Kindern die Gelegenheit geboten, sich mit mehreren Klangkörpern zu beschäftigen und deren spezifische Tonerzeugung wie Blasen, Streichen, Zupfen, Schlagen zu erleben.
In altergemässer Form werden die Sinne, vor allem das Gehör, gefördert.
Die rhythmische Erziehung und die Improvisation beanspruchen einen grossen Teil der Kurszeit.
Beginn in der 1. Primarschulklasse, Dauer 4 Semester. Dieser erste musikalisch-rhythmische Unterricht findet in Gruppen von ca. 10 Kindern während einer Lektion pro Woche statt.
Musikangebot
- Xylophon
- Blockflöte
- Querflöte
- Klavier
- Gitarre
- Schlagzeug
- Akkordeon
- diverse Blechblasinstrumente
Für weitere Informationen siehe Informationsblatt
Adressliste der InstrumentallehrerInnen
Subventionierung des Instrumentalunterrichtes
Die Gemeinde möchte die Freude an der Musik wecken. Aus diesem Grunde subventioniert sie die Musikunterrichtskosten. Subventionen erhält jeder Villiger Schüler während seiner obligatorischen Schulzeit, sofern er nicht von dritter Seite (Kanton) bereits eine Subvention erhält.
Massgebend für den Subventionierungsansatz ist das Reineinkommen der Eltern aufgrund der Steuererklärung gemäss Ziffer 25 der letzten definitiven Steuererklärung.



