Schulärztlicher Dienst

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz für jedes Kind bei Eintritt in den Kindergarten eine ärztliche Untersuchung vor. 
Sie finden in der Regel bei der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. beim eigenen Kinder- oder Hausarzt statt.

Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Während der Schulzeit sind zwei obligatorische schulärztliche Untersuchungen vorgesehen:

  • Eintrittsuntersuchung im Kindergartenalter. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen.
  • Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse. Diese Untersuchung beinhaltet neben der körperlichen Untersuchung ein Beratungsgespräch, in dem individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention besprochen werden können.

Durchführung

Die beiden Vorsorgeuntersuchungen werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt.

Kosten

Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten wird über die Krankenkassen abgerechnet (ausgenommen Selbstbehalt). Die Kosten für die Austrittsuntersuchung in der Oberstufe werden von den Wohngemeinden der Jugendlichen getragen.