Wissenswertes von A–Z

 

Absenzen

Sie müssen schriftlich entschuldigt werden und sind von den Eltern zu unterschreiben.
Der Schüler hat Anrecht auf einen halben Tag Urlaub pro Quartal (§38 Schulgesetz). Die vier freien Schulhalbtage pro Jahr können nach Belieben zusammengezogen werden.  Ein Gesuch, mit Begründung, ist mindestens eine Woche im Voraus bei der Klassenlehrperson einzureichen (per Klapp oder Mail). Kein Anspruch auf den freien Schulhalbtag besteht an Schulanlässen.

Adresse

Schule Villigen, Schulstrasse 19, 5234 Villigen

Anrufe

Anrufe ins Lehrerzimmer bitte vor dem Unterricht oder während den Pausen 09:55 – 10:15 und von 15:00 – 15:20

Tel.: 056 297 89 10

Ansprechperson

In erster Linie ist die Klassenlehrperson die Ansprechperson für die Eltern.

Arztbesuche

Die Arzt- und Zahnarztbesuche sollen in der Regel ausserhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. In Ausnahmefällen werden die Schüler vom Unterricht freigestellt.

Aufgabenhilfe

Das Konzept der Aufgabenhilfe wird momentan überarbeitet.

Beratungsstelle

Schulpsychologischer Dienst SPD
Bahnhofstrasse 11, 5200 Brugg
Sekretariat 062 835 41 00

Bibliothek

In der Schulbibliothek können die Schüler Bücher kostenlos ausleihen.

Blockzeiten

Für alle Primarschüler/innen ist zwischen 08:20 und 11:50 Uhr Blockzeitenunterricht. Je nach Stundenplan beginnt der Unterricht bereits um 07:30 Uhr.

Deutsch für Fremdsprachige

Für Kinder aus anderssprachigen Familien wird spezieller Deutsch Stützunterricht (DaZ) angeboten.

Ferienplan

Die Ferien, Festtage und schulfreie Tage sind auf dem Ferienplan ersichtlich.

Gesunde Schule

In Zusammenarbeit mit der Kommission Gesunde Schule versuchen wir gemeinsam an einer gesunden Entwicklung unserer SchülerInnen zu arbeiten.

Haftpflicht

Für Sachbeschädigungen durch die Kinder haften die Erziehungsberechtigten, resp. deren private Versicherung.

Hausordnung

Im Schulhaus Erbslet hat man sich an die Schulhausordnung zu halten. Diese wird den Eltern über KLAPP versendet.

Heimattag

Im Herbst findet ein gemeinsamer Ausflug statt. (Heimattag)

Impfen

Während der Primarschulzeit können die Kinder geimpft werden. Das Einverständnis der Eltern wird vorgängig eingeholt.

Integrative Schule

Die Schule Villigen arbeitet mit integrierter Heilpädagogik in der Regelklasse.

Jugendfest

Das Jugendfest findet alle 5 Jahre statt. Immer in den Jahren
5 und 0.

Kindergarteneintritt

Kinder, die bis zum 31. Juli den 4. Geburtstag feiern, treten im folgenden August in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert mit dem obligatorischen Kindergarten in der Regel elf Jahre.

Im Januar erhalten die Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder einen Brief der Schule mit einem Anmeldeformular.

Die Schulleitung kann auf Gesuch der Eltern den späteren Eintritt in den Kindergarten gestatten. Das Gesuch muss schriftlich bis Ende Februar eingereicht werden.

Krankheitsregelung

Bei Krankheit des Kindes ist die Lehrperson via KLAPP App «Absenzen» zu informieren.
Detaillierte Informationen zur Krankheitsregelung sind unter “Reglemente/Formulare/Wissenswertes” nachzulesen.

Mittagstisch

Die Gemeinde Villigen bietet am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag einen Mittagstisch an. (Anmeldeunterlagen)

Musikgrundschule

Der Unterricht ist für Kinder der 1. und 2. Klasse obligatorisch.

Musiksubventionen

Die Antragsformulare zur Subventionierung des Musikunterrichtes müssen Ende Februar und Ende August eingereicht werden. 

Musikunterricht

Es können verschiedene Musikinstrumente erlernt werden. Das Musikangebot wird jeweils von der Schule bekannt gegeben. (zum Musikangebot)

Oberstufe

Die Oberstufen, Real-, Sekundar- und Bezirksschule, befinden sich in Brugg (www.schule-brugg.ch).

Pause

Die grossen Pausen am Morgen und am Nachmittag werden von Lehrpersonen beaufsichtigt.

Projektwoche

Parallel zum Skilager wird im Frühling eine Projektwoche durchgeführt.
In der Woche vor dem Jugendfest findet ebenfalls eine Projektwoche statt.

Randstundenbetreuung

Kinder vom Kindergarten bis zur dritten Klasse können für die Randstundenbetreuung 07:15 - 08:15 Uhr per Mail bei der Schulleitung angemeldet werden. villigen.schulleitung_at_schulen-aargau.ch

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht für alle Konfessionen findet während der unterrichtsfreien Zeit statt.

Schulbesuche

Die Eltern können den Unterricht ihrer Kinder jederzeit besuchen. Der Besuch ist der Lehrperson vorher zu melden.

Schuljahresbeginn

Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2. - 6. Klasse um 09:10 Uhr
1. Klasse um 10:15 Uhr. Kindergarten gemäss Infoschreiben.

Schulkultur

Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte begegnen einander mit Anstand und Achtung! Sie gehen sowohl mit Schulmaterial wie auch mit dem Eigentum anderer sorgfältig um.

Schullager

In der Mittelstufe wird in der Regel ein Klassenlager durchgeführt.

Schulleitung

In der Regel anwesend:
Dienstag: 09.00 - 11.00 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 11.00 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 13.30 - 15.00 Uhr

Tel. 056 297 89 11
villigen.schulleitung_at_schulen-aargau.ch

Schulreise

Sie findet einmal pro Jahr statt.

Schulverwaltung

Die Bürozeiten sind:
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr

Tel. 056 297 89 11
villigen.schulsekretariat_at_schulen-aargau.ch

Schwimmen

Die Gemeinde Villigen hat eine eigene Badi.

Skihelm

Das Tragen des Skihelms während des Skilagers ist obligatorisch.

Skilager

Es findet jährlich ein Skilager während der Schulzeit statt. Die Eltern müssen sich daran finanziell beteiligen.

Sport

Die Schülerinnen und Schüler tragen im Sportunterricht spezielle Turnkleider. Turnschuhe mit abfärbenden Sohlen sind in der Halle nicht zugelassen.

Stundenplan- Änderungen

Die Eltern werden frühzeitig über Stundenplanänderungen und spezielle Schulanlässe informiert.

Stundenpläne

Die Stundenpläne werden 5 Wochen vor Schuljahresende abgegeben.

Übertritte

Es finden jeweils Elterngespräche statt für den Übertritt vom Kindergarten in die Unterstufe, sowie von der Mittelstufe in die Oberstufe.

Urlaubsgesuche

Urlaubsgesuche sind mit schriftlicher Begründung an die Schulleitung zu richten. Per Mail an: villigen.schulleitung_at_schulen-aargau.ch

Velo

Alle Schüler, welche berechtigt sind mit dem Velo in die Schule zu fahren, haben eine Veloständernummer. Die Eltern sind verantwortlich, dass das Fahrrad ihres Kindes in fahrtüchtigem Zustand ist. Die Schule übernimmt keine Haftung für die Fahrräder. Bei Klassenausflügen mit dem Velo ist das Tragen eines Velohelms obligatorisch.

Verkehrserziehung

In der Primarschule besuchen die Kinder den theoretischen und praktischen Verkehrsunterricht der Polizei und schliessen diesen mit der Veloprüfung ab.

Wohnortwechsel

Die Eltern melden einen Umzug rechtzeitig bei der Lehrperson und der Schulleitung. Die nötigen Dokumente werden an die neue Schule weitergeleitet.

Zahnarzt

Im ersten Kindergartenjahr wird jedem Kind ein Gutscheinheft für die kostenlosen, zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen abgegeben.

Zahnpflege

4 Mal pro Jahr werden die SchülerInnen von der Schulzahnpflegerin unterrichtet.